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Muss ich selbst bei meinem Kunden hochladen oder macht das System das?

Nein, Sie reichen es selbst ein

Das System füllt das Portal Ihres Kunden nicht selbst aus und reicht nichts in Ihrem Namen ein. Es erkennt die Fragen auf der Liste, die Sie hochladen, ruft die entsprechenden Antworten aus Ihrer Lieferkettendatei ab und stellt diese bereit. Sie gehen die Antworten durch und bestätigen jede Antwort mit ja oder nein. Anschließend gehen Sie selbst zum Portal Ihres Kunden und tragen es ein, oder Sie laden die Datei hoch, die Sie erstellt haben. Es gibt keine Verbindung zu Portalen Dritter und es wird nirgendwo für Sie angemeldet.

Dies ist mit Absicht so gestaltet. Eine Liste einer Bank fragt oft nach anderen Nachweisen als eine Liste zu den zehn Maßnahmen von Artikel 21 der NIS-2-Richtlinie, und bei einer CSRD-Frageliste kann es um Zahlen aus dem VSME-Basismodul gehen, die nur Sie in Bezug auf diesen spezifischen Kunden deuten können. Wer das letzte Wort darüber hat, was an einen Kunden geht, sind Sie. Das gilt auch für sensible Bereiche: ob Sie beispielsweise Details über in welchen Ländern das Unternehmen Betriebsstätten hat oder über oder ob das Unternehmen KI-Systeme bei der Erbringung seiner Dienstleistungen einsetzt, entscheiden Sie pro Antwort mit der Vertraulichkeitsschaltfläche.

Warum es keine Verbindung zu Kundenportalen gibt

Dies ergibt sich unmittelbar aus der Ausgestaltung der Plattform: Sie bedient nur die Antwortseite der Lieferkette, nicht die Frageseite. Es wird nichts zertifiziert, nichts bewertet und niemand hier liest eine ausgefüllte Liste mit. Das System meldet sich niemals bei einem Portal eines Dritten an — das würde auch nicht zu einem Dienst passen, der ausdrücklich keine Aussagen in Ihrem Namen macht. Die Bestätigung pro Antwort (ja oder nein) ist daher keine Formalität, sondern der Moment, in dem Sie die Antwort zu Ihrer eigenen Antwort machen, bevor sie an den Kunden geht. Die gleiche Logik gilt für Basisdaten wie der Betriebsstätte des Unternehmens: Das Dossier liefert sie, Sie bestätigen sie, Sie reichen sie ein.

Diese Antwort gilt für jeden Fragebogen-Typ, nicht nur für die Cyberfragen deines Kunden, beantwortet. Die vollständige Erklärung — mit den Quellen, den landesspezifischen Besonderheiten und den verwandten Themen — steht auf der Plattform.

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Dies ist keine Rechtsberatung. Diese Seite enthält allgemeine Informationen zur Regelgebung, mit der sich diese Plattform befasst. Wir kennen Ihre Situation nicht. Im Zweifelsfall über Ihren Fall wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder die zuständige Aufsichtsbehörde.

Mit KI geschrieben basierend auf den oben genannten Quellen, von einer Person am 2026-09-05 überprüft. Stimmt etwas nicht? Sagen Sie uns Bescheid — Korrektionen werden vorrangig behandelt.